Digitales Erbe: So planen und verwalten Sie Ihren Nachlass im Internet
Was passiert eigentlich mit meinem Facebook-Konto oder meinem Amazon-Account, wenn ich mal nicht mehr da bin? Ein unangenehmes Thema, mit dem sich nur wenige User zu Lebzeiten auseinandersetzen (wollen). Im Zeitalter von Facebook, Twitter und anderen Online-Accounts gewinnt das Thema aber zunehmend an Relevanz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit der Frage nach der Regelung des digitalen Erbes beschäftigt und folgendes Grundsatzurteil gefällt: Ab sofort dürfen Erben auf das Facebook-Konto eines verstorbenen Angehörigen zugreifen.
Datenschutz wahren vs. Gewissheit geben
Anlass für das Urteil war der Prozess einer Mutter gegen Facebook. Ihre 15-jährige Tochter war 2012 bei einem U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen – die Umstände blieben ungeklärt. Vom Facebook-Konto erhoffte sich die Mutter Klarheit, ob ihre Tochter möglicherweise Suizidgedanken hatte. Das Konto war aber von Facebook in den Gedenkmodus versetzt worden; aus Datenschutzgründen verweigerte der Konzern den Eltern den Zugriff.
Das Gericht sprach der Mutter jetzt Recht zu. Die Begründung: Digitale Inhalte seien nicht anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher, und die gingen schließlich automatisch in den Besitz der rechtmäßigen Erben über. Als solche seien die Eltern nach dem Tod der Tochter in ihren Nutzungsvertrag mit Facebook eingetreten. Für den Fall, dass ein Erblasser nicht wolle, dass seine Erben Zugriff auf seine Nutzerkonten und digitalen Inhalte bekämen, müsse er dies testamentarisch verfügen.
Das Urteil hat Konsequenzen für Facebook. Beispielsweise wird künftig das Einfrieren eines Kontos vom BGH als unwirksam angesehen. Dadurch kommen neue Aufgaben auf Facebook zu, zum Beispiel ein Prozess zur Legitimierung der Erben.

Bei Facebook können Sie eine Person festlegen, die Ihren Account nach Ihrem Tod verwalten darf.
Facts um das digitale Erbe
- Wer heute stirbt, war meist im Internet unterwegs. Die Konsequenz: Er hinterlässt nicht nur Immobilien und Autos, sondern auch allerlei Onlinekonten.
- Die meisten Verträge gehen im Todesfall automatisch auf die Erben über. Hat der Verstorbene beispielsweise einen Urlaub gebucht, muss der vom Erben storniert werden.
- Konten in sozialen Netzwerken bleiben bestehen. Für den Erben entstehen zwar keine Pflichten, doch muss er entscheiden, ob das Konto gelöscht wird oder als „Gedenkstätte“ weiterexistiert.
- Briefe dürfen die Erben öffnen. Beim Mailkonto sehen sie sich hingegen mit der Frage konfrontiert, wie sie sich Zugang zu möglicherweise wichtigen Mails verschaffen.
- Generell gilt: Ohne Zugangsdaten, Passwörter und Mail-Adressen ist die Regelung des digitalen Nachlasses problematisch. Nur mit Zugangsdaten können Nutzerkonten eigenständig verwaltet bzw. gelöscht werden; Anbieter dürfen die Herausgabe von Daten verweigern.
- Wer seinen Erben Probleme ersparen will, sollte sein digitales Erbe zu Lebzeiten testamentarisch regeln, prekäre Zugangsdaten bei einem Notar hinterlegen und einen Bevollmächtigten bestimmen, der Daten löschen oder Verträge kündigen darf.
Checkliste: So bereiten Sie Ihren digitalen Nachlass vor
- Ihr Testament sollte Ihren digitalen Nachlass regeln. Legen Sie beispielsweise fest, wer Zugang zu welchen Online-Konten erhalten soll.
- Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Ernstfall Verträge kündigen oder Daten verwalten darf.
- Verwalten Sie private Daten bewusst. Löschen Sie beispielsweise private Fotos und E-Mails, die nicht in fremde Hände geraten sollen.
- Zugangsdaten sollten aufgeschrieben und sensible Daten bei einem Notar hinterlegt werden.
- Ein Nachlasskontakt kann Ihr Facebook-Konto verwalten, wenn es in den Gedenkmodus versetzt wurde. Sie können auch die Auflösung Ihres Kontos nach Ihrem Tod beantragen.
- Das digitale Erbe eines Verstorbenen sollte genauso sorgfältig behandelt werden wie schriftliche Dokumente; es könnte wichtige Informationen und Verträge beinhalten.
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